Allgemeine Vertragsbedingungen
Easy Mobil.ch – E-Fahrzeuge Abo
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Easy Mobil.ch, Martin Gonzenbach, Glärnischstrasse 11, 8633 Wolfhausen ZH (nachfolgend «Easy Mobil.ch»), gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen der Easy Mobil.ch mit ihren Kunden im Bereiche Vermietung von Elektrofahrzeugen.
Easy Mobil.ch bietet ihren Kunden Elektrofahrzeuge (nachfolgend E-Fahrzeuge) zur Miete an.
Als Kunde wird jede natürliche und juristische Person bezeichnet, welche mit Easy Mobil.ch im Bereich E-Fahrzeuge Abo geschäftliche Beziehungen pflegt.
Diese AGB gelten ausschliesslich. Entgegenstehende, ergänzende oder von diesem AGB abweichende Bedingungen bedürfen zu ihrer Geltung der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch Easy Mobil.ch.
Diese AGB sind Bestandteil des Abo-Vertrags zwischen Easy Mobil.ch und dem Kunden. Der Kunde bestätigt bei der Inanspruchnahme von Leistungen von Easy Mobil.ch bzw. bei Vertragsschluss, diese AGB umfassend anzuerkennen.
Easy Mobil.ch kann diese AGB ohne Angabe von Gründen anpassen. Die Anpassungen gelten als angenommen, wenn der Kunde schriftlich informiert worden ist und ihnen nicht innert 14 Tagen schriftlich widerspricht (per E-Mail genügt).
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in diesen AGB bei Personenbezeichnungen und besonderen Hauptwörtern die männliche Form verwendet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.
Der Abo-Vertrag zwischen Easy Mobil.ch und dem Kunden kommt zustande, wenn
Bei einem Kauf über die Easy Mobil.ch-Website erhält der Kunde eine automatische Bestelleingangsbestätigung. Diese Bestelleingangsbestätigung stellt noch nicht die unter Ziffer 1 vorstehend angeführte ausdrückliche Auftragsbestätigung dar.
Easy Mobil.ch bestätigt den Kauf nicht, falls Zweifel an der Vertrauens- oder Kreditwürdigkeit des Kunden bestehen oder das Einsatzgebiet des E-Fahrzeugs ausserhalb des von Easy Mobil.ch unterstützen Liefer- und Supportgebiets liegt.
Nach Erwerb des Abos stellt Easy Mobil.ch dem Kunden eine einmalige Setup-Gebühr und den Preis für den ersten Abo-Monat in Rechnung.
Nach Begleichung der Rechnung aktiviert Easy Mobil.ch die Versicherung, löst – falls vom Strassenverkehrsgesetz vorgeschrieben – die Nummer und den Fahrzeugausweis beim Verkehrsamt und plant mit dem Kunden die Übergabe des E-Fahrzeugs und die Instruktion.
Übergabe und Instruktion finden erst statt, wenn der Mietvertrag unterzeichnet und die Setup-Gebühr sowie der erste Abo-Monat bezahlt sind.
Folgende Leistungen sind im Abo-Preis inklusive:
Bereich |
Leistungsinhalt |
E-Fahrzeuge-Nutzung & Laufleistung |
Fabrikneues oder gebrauchtes, einwandfrei gewartetes Fahrzeug zur Nutzung während der Abo-Dauer. Die eingeschlossene Laufleistung in Kilometern während der Abo-Dauer und die Zusatzkosten bei Überschreitung werden dem Kunden beim Abo-Abschluss transparent ausgewiesen (Mietvertrag, Webseite, Direktangebot). |
Übergabe & Rücknahme |
Übergabe und Instruktion des E-Fahrzeugs sowie Rücknahme am Sitz von Easy Mobil.ch. |
Versicherung, falls gesetzlich vorgeschrieben |
Deckung von Haftpflicht- (ohne Selbstbehalt), Teilkasko- (ohne Selbstbehalt) und Vollkasko-Schäden (CHF 200.- Selbstbehalt). Details: siehe Ziffer 8 |
Pannenhilfe |
7x24-Assistance (Pannenhilfe) für die Schweiz und das Fürstentum Lichtenstein. Diese schliesst den etwaigen Transport des Fahrzeugs nach versuchter Pannenbehebung und allfällige Entschädigung für den Personentransport als Folge der Panne ein. |
Gebühren & Steuern |
Gebühren für Zulassung, Nummernschild und Fahrzeugausweis sowie Fahrzeugsteuern des Verkehrsamts im Wohnkanton des Kunden |
Garantie, Wartung, Reparaturen |
Alle Inspektionen und Wartungsarbeiten gemäss den vom Hersteller vorgegebenen Wartungszyklen. Alle Reparaturen, die unter die Garantieleistungen gemäss Definition des Fahrzeugherstellers fallen (auch über die 2-jährige Garantiefrist des Herstellers hinaus). |
Support |
Kostenlose Unterstützung mit Know-how seitens Easy Mobil.ch in jeglichen Belangen im Zusammenhang mit dem E-Fahrzeug. |
Verfügbarkeit |
Ist das Fahrzeug am Stück oder innert eines Jahres mehr als vier Tage nicht fahrbar, hat der Kunde nach Wahl von Easy Mobil.ch Anrecht auf einen Ersatzfahrzeug gleichen Typs oder erhält eine Pro-Rata-Gutschrift der «Downtime-Tage». Davon ausgenommen ist die Stillstandzeit, welche durch falsche Bedienung, Kollision oder Fremdeinwirkung entstanden ist. |
Reifen |
Ersatz von Reifen durch natürlichen Abbau (ohne Schäden durch Schrauben, Nägel oder Einwirkung anderer Objekte). |
GPS-Tracking |
Etwaige Kosten für die GPS-Verbindung zwischen dem E-Fahrzeug und der Cloud des GPS-Tracker. |
Auf der Website als verfügbar gekennzeichnete E-Fahrzeuge werden innert dreier Wochen ausgeliefert. Verspätet sich die Auslieferung ohne Verschulden des Kunden auf über drei Wochen, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag zu kündigen. Allenfalls bereits geleistete Zahlungen werden dem Kunden zurückerstattet. Jegliche Schadenersatzpflicht von Easy Mobil.ch wird ausgeschlossen.
Bei der Übergabe des E-Fahrzeugs wird ein detailliertes Übergabeprotokoll erstellt. Während der Mietdauer festgestellte und auftretende Mängel meldet der Kunde Easy Mobil.ch unverzüglich. Mängel, welche die Funktionstüchtigkeit beeinträchtigten, werden von Easy Mobil.ch umgehend behoben. Der Kunde hat Anrecht auf ein Ersatzfahrzeug. Easy Mobil.ch holt das defekte Fahrzeug beim Kunden ab und bringt das Ersatzfahrzeug.
Easy Mobil.ch garantiert die volle Betriebstüchtigkeit des gemieteten E-Fahrzeugs.
Das Vertragsverhältnis endet nach Ablauf der definierten Abo-Dauer. Es gibt keine automatische Verlängerung.
Easy Mobil.ch setzt sich rechtzeitig vor Abo-Ende mit dem Kunden in Verbindung, um das weitere Vorgehen (Rücknahme, Abo-Verlängerung oder Übernahme durch den Kunden) zu organisieren.
Der Kunde entrichtet die vereinbarten Monatsraten für das Abo jeweils im Voraus über den im Onlineshop integrierte Zahlungsweise mit Hinterlegung der Kreditkarte. Andere Zahlungsmodelle bedürfen der Absprache mit Easy Mobil.ch.
Bei Zahlungsverzug von über 10 Tagen und erfolgter erster Mahnung ist Easy Mobil.ch berechtigt, das E-Fahrzeug zu sperren, abzuschliessen oder einzuschliessen. Easy Mobil.ch ist ebenfalls berechtigt, vom Vertrag mit dem Kunden zurückzutreten, beides ohne jegliche Schadenersatzfolge. Die Aborate für den entsprechenden Monat bleibt vollumfänglich geschuldet. Die für den betreffenden Monat bereits bezahlte Aborate wird nicht zurückerstattet.
Der Kunde ist für den sorgsamen Umgang mit dem E-Fahrzeug – im Speziellen mit der Batterie bzw. den Batterien – und für die Basispflege verantwortlich (gelegentliche Grundreinigung und Sicherstellung des passenden Reifendrucks).
Der Kunde fährt das E-Fahrzeug nur in fahrtüchtigem Zustand und mit gültiger Fahrerlaubnis (erlaubt ist, was das Strassenverkehrsgesetzt vorschreibt) und gibt es nicht an Dritte weiter, bevor er deren Fahrtüchtigkeit und Fahrerlaubnis selbst geprüft hat.
Das Fahrzeug darf nur im persönlichen Umfeld (bei Unternehmen unter den Mitarbeitern) geteilt werden. Gewerbsmässiges Sharing ist untersagt.
Schäden am E-Fahrzeug sind Easy Mobil.ch umgehend zu melden, um gemeinsam abschätzen zu können, ob, wie und wann die Behebung/Reparatur erfolgen soll.
Schäden durch unsachgemässe Handhabung oder Manipulation liegen in der Verantwortung des Kunden und sind vom Kunden zu bezahlen. Dazu gehört insbesondere die Tiefentladung der Batterie(n).
Selbst vorgenommene Reparaturen oder technische Veränderungen am E-Fahrzeug sind nur mit Einverständnis von Easy Mobil.ch erlaubt.
Wenn der Kunde das E-Fahrzeug weitergibt, ist er gegenüber Easy Mobil.ch verantwortlich für allfällige Schäden oder Bussen, welche Drittfahrer verursachen. Eigene Bussen bezahlt der Kunde selbst.
Der Kunde ist verpflichtet, das E-Fahrzeug bei Nichtgebrauch stets abzuschliessen.
Der Kunde ist einverstanden, von Easy Mobil.ch für sachlich relevante Inhalte gelegentlich kontaktiert zu werden (z.B. Newsletter).
Der Kunde akzeptiert die Beschriftung des Rollers mit dem Easy Mobil.ch-Logo, QR-Code und allfälligem Slogan.
Die Preise für Abonnements verstehen sich, sofern nicht anders ausgewiesen, in CHF pro Monat, inkl. MWST.
Easy Mobil.ch kann die Preise jederzeit ändern. Für den Kunden gilt aber der beim Vertragsabschluss festgelegte Preis für die gesamte Vertragslaufzeit als Maximalpreis.
Wenn die vereinbarte Laufleistung für die Nutzung des E-Fahrzeug überschritten wird, verrechnet Easy Mobil.ch dem Kunden am Ende der Abo-Laufzeit die Mehrkilometer zum im Mietvertrag definierten Rappenbetrag pro km.
Für die Initiierung des Abos stellt Easy Mobil.ch dem Kunden eine einmalige Setup-Gebühr und den Preis für den ersten Abo-Monat in Rechnung. Abo-Preise und Setup-Gebühren sind in der Beschreibung des entsprechenden Abo-Produkts auf easy-mobil.ch oder in Direktangeboten ausgewiesen.
Schäden (z.B. Reifenschaden durch Nagel oder tiefentladene Batterie) oder Verluste von Fahrzeugbestandteilen (z.B. Schlüssel, Fernbedienung, Fussmatte) des Fahrzeugs, die vom Kunden verschuldet sind und/oder nicht über die Versicherung gedeckt sind, hat der Kunde zu bezahlen; beschädigte oder verlorene Teile (oder die Folgen davon wie z.B. Ersatzalarmanlage) nach effektivem Marktwert, Easy Mobil.ch - Arbeitsleistungen zu CHF 100.- pro Stunde.
Vom Kunden verursachte Bussgelder oder Strafen, die an Easy Mobil.ch gelangen, werden dem Kunden zur Zahlung weitergeleitet.
Während der Vertragslaufzeit ist das Elektrofahrzeug nur dann über Easy Mobil.ch versichert, wenn auch eine Kontrollschildnummer-Pflicht gemäss Strassenverkehrsgesetz besteht. Fehlt eine solche Kontrollschildnummer-Pflicht, ist die Versicherung Sache des Kunden:
Art |
Leistungsinhalt |
Haftpflichtversicherung |
Schutz gegen zivilrechtliche Ansprüche, die aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen gegen die versicherten Personen erhoben werden wegen: a) Verletzung oder Tötung von Personen und Tieren oder b) Zerstörung oder Beschädigung von Sachen (Sachschäden). Deckung: CHF 100 Mio. (CHF 10 Mio. durch Schäden nach Feuer/Explosion) |
Basiskaskoversicherung («Teilkasko») |
Deckt Schäden am Fahrzeug, die der Fahrer nicht selbst verursacht hat: Feuer, Elementarereignis, Schneerutsch, Diebstahl, Glasbruch, Kollision mit Tieren, Marderschäden, mutwillige Beschädigung (Vandalismus) und Luftfahrzeugabsturz. Deckung: Übernahme der Kosten für die Reparatur Selbstbehalt: CHF 0.- |
Kollisionskaskoversicherung («Vollkasko») |
Versichert sind selbst verursachte Schäden durch plötzliche, gewaltsame äussere Einwirkung, insbesondere Schäden durch Anprall, Zusammenstoss, Umkippen, Absturz, Einsinken. Deckung: Übernahme der Kosten für die Reparatur Selbstbehalt: CHF 200.- |
Assistance CH und FL («Pannenhilfe») |
Unterstützung, wenn der Roller nicht mehr benützt werden kann infolge einer Panne in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein. Deckung: Pannendienst vor Ort (nach Möglichkeit), Übernahme des Transports zu Easy-Mobil.ch, Übernahme allfälliger Mehrkosten für den Kunden für die Weiterreise. Deckung: maximal CHF 1'000.- Selbstbehalt: CHF 0.- |
Versicherungspartner von Easy Mobil.ch ist die Mobiliar Versicherungsgesellschaft, wobei sich die Leistungserbringung der Mobiliar auf Haftpflichtversicherung und Assistance (Pannendienst) beschränkt und Easy Mobil.ch die Deckung der Kaskoschäden selbst übernimmt.
Von der Versicherungsdeckung ausgenommen sind vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachte Schäden.
Die oben erwähnten Selbstbehalte gelten pro Schadenereignis.
Bei Differenzen zwischen dem Kunden und Easy Mobil.ch bezüglich der Deckung eines Schadens gelten die «AVB» der Mobiliar. Deren Kapitel «Haftpflichtversicherung», «Kaskoversicherung» und «24 h CarAssistance» definieren den genauen Inhalt der Versicherungsleistungen (einschliesslich der von Easy Mobil.ch übernommenen Kaskoleistungen).
Der Kunde ist verpflichtet, Easy Mobil.ch Schäden umgehend zu melden.
Im Schaden- oder Pannenfall kontaktiert der Kunde Easy Mobil.ch über +41 78 269 18 17 oder hello@easy-mobil.ch . Wenn es die Situation erfordert, kann der Kunde direkt die 24h-Assistance der Mobiliar über die Telefonnummer 00800 16 16 16 16 kontaktieren und Easy Mobil.ch im Nachhinein zeitnah informieren.
Bei Unfällen mit Personenschäden, Tierschäden oder bei Diebstählen muss umgehend die Polizei beigezogen werden.
Gegnerische Ansprüche dürfen durch den Kunden nicht anerkannt werden.
Der Kunde hat die Weisungen von Easy Mobil.ch bezüglich der Behebung von Schäden zu befolgen.
Die Behebung kleinerer Schäden kann in gegenseitiger Absprache zwischen dem Kunden und Easy Mobil.ch auf das Ende der Abo-Laufzeit verschoben werden.
Im Falle eines Totalschadens oder Diebstahls hat Easy Mobil.ch das Recht, den Vertrag per sofort aufzulösen.
Das gemietete E-Fahrzeug verbleibt im Eigentum von Easy Mobil.ch. Easy Mobil.ch ist berechtigt, das E-Fahrzeug in Abstimmung mit dem Kunden zu besichtigen und auf seinen Zustand zu prüfen. Easy Mobil.ch kann beim Strassenverkehrsamt die Eintragung des Verbots des Halterwechsels vornehmen zu lassen. Der Kunde darf den Roller nicht verkaufen, verpfänden, verschenken oder zur Sicherung übereignen.
Situation |
Regelung |
Beidseitige Vertragsauflösung durch Übernahme des |
Der Kunde hat frühestens drei Monate nach Abo-Start das Recht, den Roller in sein Eigentum zu übernehmen. Der Kunden erhält dabei die Differenz zwischen dem im Mietvertrag definierten Übernahmepreis des Rollers nach Abo-Ende und dessen Wert beim Abo-Start pro rata angerechnet. |
Vertragsrücktritt durch den Kunden aus triftigen Gründen |
In wichtigen Fällen (insbesondere Krankheit, Unfall, längerer Ausweisentzug, Umzug in ein von Easy Mobil.ch nicht unterstütztes Gebiet, finanzielle Untragbarkeit des Abos nach Job-Verlust) kann der Kunde während der Abo-Laufzeit vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall gilt per Standard folgende Austrittsbedingung: Der Kunden entrichtet Easy Mobil.ch für die frühzeitige Vertragsauflösung eine «Austrittsgebühr» von zwei Abo-Monatsraten ab Rückgabetermin des Rollers, zuzüglich der Differenz eines allfälligen Preisvorteils, den er durch eine längere Abo-Laufzeit erhalten hat. |
Kündigung und Rücknahme des E-Fahrzeugs durch Easy Mobil.ch wegen Zahlungsverzugs |
Kommt der Kunde seiner Verpflichtung zur Zahlung des Abo-Preises nicht nach, wird er von Easy Mobil.ch schriftlich erinnert und danach, sofern nötig, gemahnt. Sofern der geschuldete Betrag 10 Tagen nach der ersten Zahlungserinnerung noch nicht bei Easy Mobil.ch eingetroffen ist, kann Easy Mobil.ch den Vertrag auflösen und den Roller zurückzunehmen. Der Kunde schuldet Easy Mobil.ch in diesem Fall (zuzüglich zu offenen Rechnungen) eine «Austrittsgebühr» von zwei Abo-Monatsraten ab Rücknahmetermin des Fahrzeugs (oder ab Kündigungstermin, sofern das Fahrzeug ab jenem Datum nicht mehr gefahren wird) zuzüglich der Differenz eines allfälligen Preisvorteils, den er durch eine längere Abo-Laufzeit erhalten hat. |
Nach Ablauf der Abo-Laufzeit steht es dem Kunden grundsätzlich frei, das Abo zu verlängern (Option 1), das E-Fahrzeug zurückzugeben (Option 2) oder es in sein Eigentum zu übernehmen (Option 3).
Option 1: Abo-Verlängerung
Wenn der Kunde eine Verlängerung wünscht und Easy Mobil.ch das E-Fahrzeug weiterhin zur Verfügung stellen kann, bietet Easy Mobil.ch dem Kunden die zusätzliche Abo-Laufzeit an.
Die Verlängerung wird mit Unterzeichnung des Verlängerungsvertrages wirksam.
Option 2: Rückgabe an Easy Mobil.ch
Für die Rückgabe des E-Fahrzeugs vereinbaren Easy Mobil.ch und der Kunde Zeit und Ort (Sitz von Easy Mobil.ch).
Das E-Fahrzeug ist gepflegt, gereinigt und in einem dem Alter und der Fahrleistung entsprechenden Zustand zurückzugeben.
Der Kunde haftet gegenüber Easy Mobil.ch für alle erforderlichen Teile und Arbeiten zur Behebung von Schäden oder übermässigen Gebrauchsspuren.
Bei Rückgabe wird ein Rückgabeprotokoll erstellt.
Option 3: Übernahme durch den Kunden
Easy Mobil.ch schliesst jede Haftung, unabhängig von ihrem Rechtsgrund, sowie Schadenersatzansprüche gegen Easy Mobil.ch und allfällige Hilfspersonen und Erfüllungsgehilfen aus. Easy Mobil.ch haftet insbesondere nicht für indirekte Schäden und Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn oder sonstige Personen-, Sach- und reine Vermögensschäden des Kunden oder von Dritten. Vorbehalten bleibt eine weitergehende zwingende gesetzliche Haftung, beispielsweise für grobe Fahrlässigkeit oder rechtswidrige Absicht.
Im Falle von Streitigkeiten kommt ausschliesslich materielles Schweizer Recht unter Ausschluss von kollisionsrechtlichen Normen zur Anwendung.
Gerichtsstand ist Hinwil ZH.
Easy-Mobil.ch, Martin Gonzenbach
Wolfhausen, 1. März 2024